Unsere Leistungen
Gefährdungsbeurteilungen
Fester Bestandteil und gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (GFB).
Die GFB umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen.
Gefährdungsbeurteilungen sind für ein definiertes Arbeitssystem vorzunehmen und schließen Gefährdung durch mangelnde Unterweisung oder bestimmte Arbeitsabläufe ein.
Die GFB bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Die GFB kann nach normativen Beurteilungskriterien (z. B. Grenzwerte) oder nach subjektiven Beurteilungskriterien wie z. B. der Eintrittswahrscheinlichkeit und der voraussichtlichen Schwere eines möglichen Gesundheitsschadens erfolgen.
Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen die Ergebnisse und die Überprüfung dokumentieren.
Erleben Sie und Ihre Führungskräfte unsere Branchenübergreifenden Kenntnisse!
Arbeitssicherheit
Der Begriff Arbeitssicherheit beschreibt die gefahrenfreie Ausübung von Berufen. Voraussetzung dafür ist die Beseitigung oder Minimierung von Gefährdungen. Damit ist der Zustand der Arbeitssicherheit eines der Ziele des Arbeitsschutzes.
Kernelemente hierbei sind:
– Aufbau der Arbeitsorganisation
– Umsetzung gesetzlicher Vorschriften
– Schriftliche Bestellung einer FaSi
– Dokumentation
Als rechtliche Grundlage für die damit verbundenen Maßnahmen im Berufsleben fungieren mehrere Gesetze, darunter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Heute gewinnt eine ganzheitliche Perspektive, auf das Thema Arbeitssicherheit, an Bedeutung. Damit geht der Fokus weg von der reinen Vermeidung von Unfällen. Stattdessen rückt das Wohlbefinden der Beschäftigten, einschließlich psychischer Faktoren, in den Vordergrund.
Wir begleiten Sie durch alle sieben Schritte des Handlungszyklus´!
Online und Präsenz-Unterweisungen
Eine Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, welche auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet ist. Dies steht in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und verpflichtet rechtlich zu einer ausreichenden und angemessenen Unterweisung. Ziel ist ein sicheres und reibungsloses Arbeiten und die Vermeidung von Unfällen.
Dabei werden die zu unterweisenden Inhalte nach § 5 ArbSchG durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Zudem müssen die relevanten Inhalte aus den Vorschriften der DGUV und aus stattlichen Vorschriften verständlich vermittelt werden.
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend unterweisen. Laut Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht zum Unterweisen. Jedoch kann diese schriftlich an direkte Vorgesetzte der Mitarbeiter delegiert werden. Dieser kennt die Gefahren am Arbeitsplatz der ihm unterstellten Mitarbeiter in der Regel am besten.
Ebenso kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter online Unterweisen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere FaSi kennet Ihre Gefährdungen und erstellt Ihnen konkrete Unterweisungsinhalte!
Brandschutz
Der Brandschutz wird zunehmend bedeutender. Bestandsgebäude und Neubauprojekte müssen immer komplexere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Brandereignisse können zu Betriebsausfällen und Sachschäden führen. Wir unterstützen Sie bei ihren Anforderungen an den Brandschutz:
- Bestandsaufnahme je Standort
- Sichtung und Überarbeitung vorhandener Unterlagen
- Brandschutz-Begehung gemäß Checkliste
- Kontrolle und Beratung zu Löschmitteln
- Kontrolle und Überarbeitung der Flucht- und Rettungswegepläne
- Planung und Begleitung von Räumungsübung (alle 3-5 Jahre)
- Erstellung und Aktualisierungen von Betriebsanweisungen
- Jährliche Unterweisung inkl. Begehung der Fluchtwege und der Sammelstelle/n
- Protokolle und Dokumentation
Wir bieten Ihnen lösungsorientiertet Unterstützung!
Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Die regelmäßige Regalprüfung dient der Sicherheit der Beschäftigten und der Kunden in Lagern, betrieblichen Werkstätten oder Verkaufsräumen und ist besonders wichtig, wenn Flurförderzeuge oder Automaten die Regale bedienen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Regalmontagen für alle Regaltypen
- Überprüfung aller Sicherheitsfunktionen
- Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen
- Durchführung der Sichtkontrollen gemäß der DIN EN 15635
- Beurteilung von Schäden inklusive Schadenskennung
- Vermessung der Regalanlagen
- Überprüfung aller Regalkennzeichnungen
- Erteilung und Anbringung der Prüfplaketten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) / DIN EN 15635
- Erstellung aller Inspektionsprotokolle
- Erstellung einer Fotodokumentation
Wir prüfen im laufenden Betrieb, herstellerunabhängig!
SiGeKo auf Baustellen
Die Arbeiten auf Baustellen sind mit besonderen Gefährdungen und Risiken verbunden.
Daher verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) jeden Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Der SiGeKo hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten.
Deshalb muss der SiGeKo bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen.
Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält.
In der Bauphase koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren.
Wir sind nach RAB 30 B+C zertifiziert!
Umweltschutz
Jedes Unternehmen sollte sich seiner Verantwortung der Umwelt gegenüber bewusst sein.
Kommt ein Unternehmen den Umweltauflagen nicht nach, kann dies zu Geldstrafen bis hin zur Stilllegung von Betriebsteilen führen.
Speziell bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen müssen einige Vorgaben beachtet werden.
Um all diesen Vorgaben gerecht werden zu können, betreuen wir Sie gerne zu diesen Themen.
Erzielen Sie mit uns echten Klimaschutz!
Gefahrstoffe und Gefahrgut
Jeder Unternehmer der Gefahrstoffe einsetzt, ist dazu verpflichtet, die mit dieser Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen.
Damit Sie den Überblick behalten, unterstützen wir Sie bei:
– der Recherche von Sicherheitsdatenblättern
– der Erstellung von Betriebsanweisungen
– dem Führern eines Gefahrstoffkatasters
und allen anderen sich daraus resultierenden Aufgaben.
Bestellen Sie uns zu Ihrer „fachkundigen Person“!
Datenschutz
Je nach Betrachtungsweise soll unter Datenschutz der Schutz
– vor missbräuchlicher Datenverarbeitung
– des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
– des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung
– der Privatsphäre
verstanden werden.
Datenschutz wird häufig als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Hierbei soll der Datenschutz der verschiedenen Tendenz entgegenwirken.
Hierbei unterstützen wir Sie und Ihre Beschäftigten mit unseren DSGVO-Schulungen
Überlassen Sie die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen keinem Zufall!
Training, Seminar, Workshop
Jeder nennt es anders und alle meinen meistens dasselbe: die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Bei uns werden Ihre Beschäftigten zu:
– Ersthelfern
– Brandschutzhelfern
– Sicherheitsbeauftragten
– Leiterbeauftragten
– Regal-Checkern
ausgebildet.
Rufen Sie und an und lassen Sie uns miteinander über Ihren Bedarf sprechen!
Prüfung nach DGUV V3/V4
Die Prüfungen erfolgen nach Betriebssicherheitsverordnung und unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
Alle Prüfungen nach Absprache und zum Teil auch im laufenden Betrieb!
Managementsysteme
Die Digitalisierung schreitet voran und die Einführung von Managementsystemen nimmt einen immer größer werdenden Teil in Unternehmen ein.
Mit der Hilfe solcher Systeme behält man den Überblick über den Dschungel aus Gesetzen, Verordnungen und Regeln, aber auch über die einzelnen Aufgaben, die Maßnahmen und Termine.
Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau, der Pflege sowie der Integration von Managementsystemen.
Digital, zuverlässig, immer aktuell!